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 | Pass - und Bewerbung / Online-Bewerbungsmappe |
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Bewerbungsfotos
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Mit unseren Bewerbungsfotos können Sie sich sehen lassen.
Wer sich heute für einen Arbeitsplatz bewirbt, sollte sich darüber im Klaren sein, daß der erste Eindruck beim Leser der Bewerbung durch sein Foto geprägt wird. Hier spielen schon die ersten Wahrnehmungen des Betrachters eine Rolle, der die Vorselektierung der Bewerbungen vornimmt. Dies geschieht teilweise sogar im Unterbewußtsein des Betrachters, ohne daß ihm das bewußt wird. Der Mensch lebt eben hauptsächlich von visuellen Eindrücken.
Ein gutes Portrait, das Ihre Persönlichkeit vorteilhaft zur Geltung bringt, erhöht Ihre Chancen um ein Vielfaches! Automatenfotos sind dafür gänzlich ungeeignet. Die Zeiten, wo Bewerbungsfotos wie Passfotos ausgesehen haben sind vorbei. Allerdings noch nicht bei allen Fotografen.
Wir garantieren höchstmögliche Qualität, umfassende Beratung und ein Studio, in dem Sie ungestört fotografiert werden. Wenn Sie es wünschen, können Sie selber an der Gestaltung Ihres Fotos aktiv mitwirken, da wir alle Bilddaten, von Anfang an, digital verarbeiten. Sie wählen unter verschiedenen Fotos aus und können bestimmen, wie "geschnitten" und im welchen Umfang "nachgearbeitet" wird. Durch verschiedenfarbige Hintergründe können wird den Bildhintergrund Ihrem Outfit anpassen. Die Ausarbeitung geschieht wahlweise in Farbe, Sepia, oder Schwarz-Weiß. Die Bildgröße ist individuell bestimmbar,bei Passfotos natürlich vorgeschrieben.
Nachbestellungen und auch Vergrößerungen sind jederzeit möglich, da wir eine Bilderdatenbank führen.
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Passfotos
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Natürlich werden die Passfotos auch nach den neuen Vorschriften zur Gesichtsbiometrie in Personaldokumenten angefertigt. Sollten Ihre Pass - und Reisepassfotos nicht den Vorschriften entsprechen, werden Sie zukünftig Schwierigkeiten bei der Einreise in andere Länder haben.
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Biometrisches Passfoto auch im Führerschein
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Am 30. Oktober 2008 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften in Kraft getreten. Eine der Änderungen in der Verordnung betrifft das "Lichtbild" im Führerschein. Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss jetzt Lichtbild beigelegt werden, dass den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 genügt (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 Fahrerlaubnisordnung). Sprich sich biometrisch auswerten lässt.
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Reisepass
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Führerschein
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Personalausweis
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Gesundheitskarte
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Visum
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usw.
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Personalausweisfotos, Passfotos und Bewerbungsfotos können nach einer kurzen Verarbeitungszeit ausgehändigt werden.
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Weitere Hinweise zu Bewerbungsfotos
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